Schätzgebühr kann von Kreditkunden zurückgefordert werden

Wenn Ihre Bank Geld von Ihnen verlangt hat um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, weil Sie einen Kredit aufnehmen möchten, bekommen Sie das Geld nun wieder zurück. Denn die Wertermittlung für die Kreditvergabe liegt einzig allein im Interesse der Bank und stellt keie Zusatzleistung oder Serviceleistung für den Kreditkunden dar. Die Ausnahme stellen Banken da, welche für die Kreditvergabe ein Wertgutachten fordern, dieses muss der Kunde dann selbst in Auftrag geben und auch bezahlen.
Dieses Kreditnehmerfreundliche Urteil wurde aktuell vom Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt, nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Düsseldorfer Volksbank Neuss. Alle Kreditkunden können nun ihre bereits gezhalten Kosten zurück forden.  Bei einigen Banken wurde diese Kreditklausel bereits als unwirksam erklärt.

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